Fahrerlaubnisrecht nach § 6 FeV

Führerscheinklassen in Deutschland: Komplette Übersicht & Voraussetzungen

In Deutschland und der Europäischen Union ist das Fahrerlaubnisrecht in klar definierte Fahrzeugklassen unterteilt. Ob Zweirad, PKW, gewerblicher Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung: Wir erklären alle Klassen, gesetzliche Mindestalter, Prüfungsanforderungen und ärztliche Nachweise.

Klasse B, BF17, B197 & Anhängerklassen (BE, B96)

Standardklasse für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von bis zu 3.500 kg und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Ein Anhänger bis 750 kg zGM darf immer mitgeführt werden; schwerere Anhänger sind zulässig, sofern die Kombination 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

Wichtige Varianten & Schlüsselzahlen der Klasse B:

  • BF17 (Begleitetes Fahren mit 17): Erwerb ab 17 Jahren mit eingetragenen Begleitpersonen (mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg).
  • B197: Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug nach Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden und einer 15-minütigen Testfahrt auf einem Schaltwagen. Berechtigt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen ohne Einschränkung (keine Ziffer 78).
  • B96: Erweiterung für Fahrzeugkombinationen zwischen 3.500 kg und 4.250 kg zGM (reine 7-stündige Fahrerschulung ohne Prüfung).
  • Klasse BE: Für schwere Anhänger bis 3.500 kg zGM (Kombination bis max. 7.000 kg zGM, gesonderte praktische Prüfung erforderlich).

Klasse A, A1, A2 & AM (Zweiräder)

Stufenführerschein für Mopeds, Leichtkrafträder und schwere Motorräder

Das deutsche Motorrad-Fahrerlaubnisrecht basiert auf einem Stufensystem, das den schrittweisen Einstieg nach Alter und Fahrpraxis fördert:

Klasse AM (ab 15 Jahren) Kleinkrafträder, Roller und Quads bis 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum.
Klasse A1 (ab 16 Jahren) Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Motorleistung (Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg).
Klasse A2 (ab 18 Jahren) Mittelschwere Motorräder bis 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.
Klasse A (ab 24 bzw. 20 Jahren) Schwere Motorräder ohne Leistungsbeschränkung. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder Aufstieg nach 2 Jahren Vorbesitz A2 mit reiner praktischer Aufstiegsprüfung (§ 15 Abs. 3 FeV).

Klasse C, C1, CE & C1E (LKW & Güterverkehr)

Schwere Nutzfahrzeuge, 5-Jahres-Befristung & BKrFQG-Qualifikation

Die Klassen C1 (3,5t bis 7,5t zGM) und C (schwere LKW über 7,5t zGM mit Anhängern CE) unterliegen im deutschen Recht besonders strengen Sicherheitsauflagen:

Gesetzliche Besonderheiten der LKW-Klassen:

  • Befristung auf 5 Jahre (§ 23 FeV): LKW-Führerscheine werden grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt und müssen danach verlängert werden.
  • Ärztliche Eignungsnachweise: Jede Erteilung und Verlängerung erfordert eine ärztliche Untersuchung der körperlichen/geistigen Eignung (§ 11 Abs. 9 FeV i.V.m. Anlage 5) sowie ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV.
  • Gewerblicher Güterverkehr (BKrFQG): Wer gewerblich fährt, benötigt die Grundqualifikation sowie 35 Stunden Weiterbildung (5 Module à 7 Stunden alle 5 Jahre), die im Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) dokumentiert werden.

Klasse D, D1, DE & D1E (Busse & Personenbeförderung)

Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Für das Führen von Bussen gilt die höchste Sicherheitsstufe im Straßenverkehr. Neben der regulären 5-Jahres-Befristung, ärztlichen und augenärztlichen Zeugnissen verlangt der Gesetzgeber bei der Ersterteilung und ab Vollendung des 50. Lebensjahres bei jeder Verlängerung ein psychometrisches Leistungsgutachten (Überprüfung von Konzentration, Orientierung, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit am Testgerät nach Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Klassen T & L sowie Sportbootführerscheine (SBF)

Landwirtschaftliche Zugmaschinen und maritime Befähigungszeugnisse

Klassen T & L: Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Klasse L (bis 40 km/h) ist im PKW-Führerschein Klasse B automatisch enthalten. Klasse T berechtigt zum Führen schneller Traktoren bis 60 km/h (ab 16 Jahren zunächst bis 40 km/h).

Sportbootführerschein Binnen & See: Amtliche Fahrerlaubnisse zum Führen von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) sowie Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) für Boote mit mehr als 15 PS Motorleistung (am Rhein ab 5 PS).

Gesetzliche Grundvoraussetzungen vor jeder Führerscheinerteilung

Unabhängig von der angestrebten Fahrzeugklasse müssen vor der Genehmigung des Führerscheinantrags folgende Nachweise erbracht werden:

1. Erste-Hilfe-Kurs (§ 19 FeV) Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
2. Sehtest / Gutachten (§ 12 FeV) Sehtestbescheinigung für Klassen A, B, T (Optiker) bzw. fachärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV für C und D.
3. Biometrisches Foto & Ausweis Aktuelles Passbild nach ICAO-Standard sowie amtlicher Identitätsnachweis.

Häufige Fragen zu den Führerscheinklassen

Welche Führerscheinklassen sind im Autoführerschein (Klasse B) automatisch enthalten?

Der reguläre Führerschein der Klasse B schließt automatisch die Klassen AM (Mopeds und Roller bis 45 km/h) sowie die landwirtschaftliche Klasse L (Traktoren bis 40 km/h) mit ein.

Was ist der Unterschied zwischen B197 und reinem Automatik-Führerschein (Ziffer 78)?

Bei der Schlüsselzahl 78 dürfen Sie ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren. Mit der Schlüsselzahl B197 absolvieren Sie die Prüfung zwar auf einem Automatikwagen, dürfen nach Nachweis von mindestens 10 Schaltstunden und einer Testfahrt aber uneingeschränkt alle Schalt- und Automatikwagen weltweit fahren.

Wie lange ist der LKW-Führerschein (Klasse C) gültig?

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE wird nach § 23 FeV immer auf 5 Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen ein ärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung und ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden.

Kann ich von Klasse A2 auf Klasse A aufsteigen, ohne die Theorie neu zu lernen?

Ja. Nach § 15 Abs. 3 FeV können Inhaber der Klasse A2 nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz durch das Ablegen einer reinen praktischen Aufstiegsprüfung in die unbeschränkte Klasse A aufsteigen, ohne Theorieunterricht oder Theorieprüfung.

Fragen zu einer bestimmten Führerscheinklasse?

Wir beraten Sie zur optimalen Ausbildungsauswahl, zu Stufenaufstiegen, Umschreibungen und gewerblichen Verlängerungen.

Jetzt Beratung anfordern WhatsApp Erstkontakt

Looking for something specific?

What we display here is only what is legally allowed. We have more services. You just need to contact us.

Contact Us